Eine elektronische Signatur ist die computergestützte Entsprechung zur Unterschrift auf Papierdokumenten. Aber auch auf Papier unterscheiden Juristen zwischen Faksimile, Handzeichen und Unterschrift. Im Folgenden werden die Unterschiede erklärt.

In der deutschen Wikipedia kann man nachlesen, dass oft elektronische und digitale Signatur verwechselt werden. Tatsächlich werden ganz unterschiedliche Funktionalitäten beschrieben, wenn in der IT von elektronischen Signaturen die Rede ist.

Eine digitale Signatur ist ein Echtheitssiegel, das die Urheberschaft und die Unversehrtheit des Inhalts sicherstellt. Eine elektronische Signatur dagegen ist die computergestützte Entsprechung der Unterschrift auf Papierdokumenten und ist somit ein rein rechtlicher Begriff unabhängig von der technischen Umsetzung.

Aber da selbst von Software-Herstellern diese Begriffe nicht konsequent verwendet werden, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen. Jeder hat schon von elektronischen Signaturen gehört. Doch meist wird nicht erklärt, was damit gemeint ist. Was verbirgt sich dahinter, wenn in Software eine elektronische Signatur angeboten wird? Und brauchen Sie das in Ihrem Alltag?

Der Begriff „elektronische Signatur“ legt nahe, dass Sie mit einem Computer eine Unterschrift leisten können. Aber das ist nicht immer gemeint. Schauen wir uns die verschiedenen Bedeutungen und rechtlichen Konsequenzen in der Praxis an.
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