Ist Ihre Datenschutzerklärung für Google Analytics noch gültig?

10. April 2014 | Erstellt von Gregor Samson in Allgemein

So ziemlich jeder Webseiten- oder Blog-Betreiber nutzt Tools zur Erfassung von Webseiten Besuchern und den dazugehörigen Statistiken. Zahlreiche Tools stehen hier zur Auswahl. Der wohl bekannteste Vertreter dieser Art dürfte das Google Tool Analytics sein. Das Tool erfreut sich großer Beliebtheit, da es zum einen kostenlos einsetzbar ist und sich zum anderen optimal mit weiteren Google Diensten (wie z.B. Google Adwords) verknüpfen lässt.

Bei der Nutzung derartiger Tools ist in Deutschland eine entsprechende Datenschutzerklärung unerlässlich, die auf die Sammlung der Besucherdaten hinweist. Google bietet hierfür eine fertige Datenschutzerklärung an, die sich einfach in die Webseite oder das Blog einbinden bzw. verlinken lässt.

google404

Vor kurzem hat Google jedoch die bisherige Seite mit der Datenschutzerklärung umgezogen. An sich keine große Aktion, in diesem Fall wurde jedoch darauf verzichtet, die bisherige Seite per redirect auf die neue Seite weiterzuleiten. Ruft man nun also die bisherige Seite auf, erhält man lediglich einen 404 Fehler, was bedeutet, dass die aufgerufene Seite nicht gefunden wurde. Da Google den Umzug der Datenschutzerklärung nicht groß angekündigt hat – wie sonst bei anderen gravierenden Änderungen üblich – sondern den Umzug mehr oder weniger stillschweigend durchführte, hat dies zur Folge, dass der Link zu der Datenschutzerklärung auf vielen Webseiten und Blogs nun ins Leere führt, ohne dass der Betreiber davon weiß.

Da in Deutschland das Geschäft mit Abmahnungen nach wie vor blüht, ist diese Situation besonders unglücklich. Obwohl man glaubt alles richtig gemacht zu haben, flattert einem so schnell eine Abmahnung ins Haus.

Eine Chance für Backlinkjäger

Das Thema scheint offensichtlich auch interessant für andere Webseitenbetreiber zu sein, die darin eine Chance sehen die Backlinks zu ihrer Webseite zu erhöhen, indem Sie eine eigene Datenschutzerklärung für Google Analytics anbieten. Die Webseiten- und Blog-Betreiber werden dann angeschrieben und dazu aufgefordert doch in Zukunft auf diese zu verlinken.

Was muss ich jetzt machen?

Prüfen Sie am besten als erstes, ob der von Ihnen verwendete Link noch funktioniert. Ist dies der Fall, ist das Thema für Sie schon erledigt.
Sollte Ihr Link veraltet sein und Sie auf einer 404 Seite von Google landen, tauschen Sie den Link schnellstmöglich gegen den neuen aus:  https://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html
Der Vollständigkeit halber sei hier auch noch der alte nicht mehr funktionierende Link erwähnt: http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html

 

 

Gregor Samson

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